Regeln zur Schweizer Vignette

Alles, was Sie über die Verwendung der Autobahnvignette wissen müssen

Regeln für St. Gallen und die Region Kanton St. Gallen

✓ A1 vignettenpflichtig
Die A1 durch St. Gallen ist Nationalstrasse — Vignette obligatorisch.
✓ A13 Rheintal vignettenpflichtig
Die A13 im Rheintal ist Nationalstrasse — Vignette erforderlich.
✓ Grenzübergänge Ostschweiz
Kauf an allen Grenzübergängen in der Ostschweiz möglich.
✓ Keine Streckenmaut
Schweiz hat keine streckenbezogene Maut — nur Jahresvignette.
✓ Grenzgänger-Tipp
Jahresvignette lohnt sich ab der ersten Nutzung einer Nationalstrasse.
✓ Kontrolle durch Kantonspolizei
Regelmässige Kontrollen durch die Kantonspolizei St. Gallen.

Allgemeine Vorschriften

✓ Anbringung: Innenseite Windschutzscheibe
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, links unten, vollflächig aufgeklebt werden.
✓ Nicht ablösbar
Die Vignette ist so konzipiert, dass sie beim Ablösen zerstört wird. Eine abgelöste Vignette ist ungültig.
✓ Fahrzeuggebunden
Die Vignette gilt nur für das Fahrzeug, auf dem sie angebracht ist. Übertragung ist nicht erlaubt.
✓ Gültig ab 1. Dezember
Die Vignette für das neue Jahr ist bereits ab 1. Dezember des Vorjahres erhältlich und gültig.
✓ Nationalstrassen 1. & 2. Klasse
Vignettenpflicht gilt auf allen Nationalstrassen der 1. und 2. Klasse in der gesamten Schweiz.
✓ Ausnahmen
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, Militärfahrzeuge und bestimmte Sonderfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Fahren ohne gültige Vignette auf Nationalstrassen ist eine Übertretung nach dem Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG). Es droht eine Busse von CHF 200.– zuzüglich des Vignettenpreises von CHF 40.–. Die Kantonspolizei kontrolliert regelmässig.